Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Stand 8.9.17

Firma >>rgk<< Herstellungs-GmbH für Großküchen und Edelstahlerzeugnisse, 78628 Rottweil a. N.
(nachstehende Firma >>rgk<< genannt)

1. Nachstehende Bedingungen gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr,

auch für Ersatzteillieferungen und Reperaturaufträge. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Auftragsannahme:

Der Besteller ist an seinen Auftrag ab seiner Unterschrift auf dem Auftragsschein bis 14 Tage nach Eingang dieses Scheins bei der Firma >>rgk<< gebunden.  Der Vertrag kommt zustande, wenn die Firma >>rgk<< den Antrag schriftlich angenommen und bestätigt hat. Weicht die Auftragsbestätigung vom Antrag ab, so gilt der

Inhalt der Auftragsbestätigung, wenn der Besteller dieser Bestätigung nicht innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht. Die Vertreter der Firma >>rgk<< sind zum Abschluss von Aufträgen nicht berechtigt, sondern lediglich zu ihrer Vermittlung. Sie haben keine Inkassovollmacht. Eine solche kann lediglich von der Firma >>rgk<< schriftlich erteilt werden. Es gilt lediglich die Auftragsbestätigung. Zusagen der Vertreter, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen gelten nur, wenn sie von der Firma >>rgk<< ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Bestellers sind der Firma >>rgk<< gegenüber nur wirksam , wenn sie von ihr ausdrücklich bestätigt werden. Erfolgt dies nicht, so wird ihrem Inhalt insgesamt widersprochen.

3. Lieferfristen:

Die Firma >>rgk<< bemüht sich, eingegangene Fristen einzuhalten. Dem Besteller ist es jedoch im Falle von Fix-Fristen, die nach Tag, Monat, und Jahr genau schriftlich und als fest bezeichnet werden, nicht möglich, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn sich die Firma >>rgk<< in Verzug befindet.

In jedem Fall kann die Firma >>rgk<< eine Fristverlängerung von 14 Tagen verlangen. Bei Abruf-Aufträgen – ohne Zeitbestimmung – ist die gekaufte Ware innerhalb eines Jahres nach Auftrags-Datum abzunehmen, es sei denn, die Abruf-Frist wird schriftlich verlängert. Bei Abruf-Aufträgen gilt im Zweifel der Tages-Preis bei Abruf. Bei allen sonstigen vereinbarten Lieferfristen kann der Besteller vom Vertrag erst zurücktreten, wenn er eine Nachfrist zur Lieferung von mindestens 14 Tagen unter Androhung der Geltendmachung dieser Rechte gesetzt hat. Schadenersatzansprüche und die Geltendmachung von Verzugsschäden sind, soweit sie nicht auf grobem Verschulden von >>rgk<< beruhen, ausgeschlossen.

Die Firma >>rgk<< ist von der Einhaltung von Lieferfristen entbunden, solange der Besteller mit der Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen im Rückstand ist.

Unvorhergesehene Hindernisse, Fälle höherer Gewalt, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Auftragsüberhäufung usw. entbinden die Firma >>rgk<< von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen.

Diese sind nach der Behebung der Hindernisse usw. neu zu vereinbaren, wobei die voraussichtliche Auslieferungsmöglichkeit der Firma >>rgk<< maßgebend ist. Teillieferungen sind in diesen Fällen auf Kosten des Bestellers gestattet. Schadenersatzansprüche und die Geltendmachung von Verzugsschäden sind, soweit sie nicht auf grobem Verschulden von >>rgk<< beruhen, ausgeschlossen.

4. Lieferungen:

Sie erfolgen ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

Versand:

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers ab Werk und auf dem nach Ermessen der Firma >>rgk<< zweckmäßigsten Transportmittel und Transportweg. Kosten der Verpackung , des Transportes, sowie der Transportversicherung (soweit diese der Besteller ausdrücklich verlangt) trägt der Besteller. Auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Waren werden von der Firma >>rgk<< nur in der Höhe vergütet, die die abgeschlossene Transportversicherung anerkennt und ausbezahlt. Ersatzlieferungen können nur bei erneuter Materialbestellung zu jeweils gültigen Preisen erfolgen.

Gefahrübergang:

Die Gefahr geht auf den Besteller, falls aus besonderen Gründen eine sofortige Über- und Abnahme durch ihn nicht möglich ist, mit der schriftlichen Meldung der Fertigstellung im Werk über. Zum gleichen Termin wird ihm die bestellte Ware berechnet. Die Firma >>rgk<< ist bereit, die Lagerung einschließlich der damit verbundenen Gefahr gegen Berechnung einer entsprechenden Gebühr zu übernehmen; die Höhe dieser Gebühr wird besonders vereinbart.

Der Empfänger ist in jedem Falle verpflichtet, bei Verlust, Minderung oder Beschädigung die Feststellung und die Anmeldung  der Ersatzansprüche bei der Eisenbahn-Verkehrsordnung zu veranlassen. Die Ersatzansprüche sind an uns abzutreten.

Das gleiche gilt sinngemäß für Fernlastzugsendungen und bei Transport mit eigenen Fahrzeugen der Firma >>rgk<<

5. Montage und Aufstellung der Geräte:

Die Verbindlichkeit unserer Beratung und technischen Angaben bezieht sich nur auf die bestellte und gelieferten Geräte und Gegenstände, jedoch nicht auf damit zusammenhängende technische Probleme, Vertreter können keine verbindliche Beratung geben. Im übrigen sind Anschluss und Montage des gekauften Gegenstandes Sache des Besteller und sind von diesem auf eigene Kosten und Gefahr vorzunehmen.
Wird für die Inbetriebsetzung eines Gerätes, das Probekochen und die Unterrichtung des Personals die Gestellung eines Fachmonteurs notwendig, so gehen, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind, die Kosten dafür (Fahrpreis, Reise-, Arbeits- und Wartezeit sowie Auslagen des Monteurs) zu Lasten des Bestellers;   hierbei werden unsere jeweiligen Montagesätze zugrunde gelegt. Die geleisteten Arbeitsstunden sind unseren Monteuren schriftlich zu bestätigen.

Alle Erd-, Maurer-, Stemm-, Putz-, Tischler-, Maler-, Flaschner-, und sonstigen Arbeiten oder Verrichtungen, die damit zusammenhängen, sind vom Besteller zu übernehmen und zu leisten; dgl. die Lieferung und das Verlegen aller Rohrleitungen für Dampf, Kondenswasser, Wrasen, Kalt- und Warmwasser, Gas- und elektrische Leitungen sowie der Anschluss und die Verbindung sämtlicher Rohrleitungen, Kabel usw. mit den Geräten, sofern nichts anderes vertraglich festgelegt ist.

Das gleiche gilt für die Leistung und das Verlegen aller Abfluss-, Entwässerungs-, Dunstabzugs und Rauchrohrreinigungen sowei Rauchfüchse.

Jede erforderliche Veränderung von Rauchfüchsen und Kaminen ist bauseits zu leisten. Ebenso ist den Monteuren der Firma >>rgk<< das übliche Ausmauerungsmaterial zu stellen. Chamotte wird kostenlos von der Firma >>rgk<< geliefert. Die Firma >>rgk<< ist zur Beratung der zugezogenen Handwerker nicht verpflichtet, es sei denn, dass dies besonders vereinbart wird. Die Firma >>rgk<< haftet insbesondere nicht für fremde Arbeiten, die der Besteller veranlasst hat oder zu übernehmen hatte. Pläne und Zeichnungen bleiben Eigentum der Firma >>rgk<< und dürfen Dritten, insbesondere Konkurrenzfirmen, nicht zugängliche gemacht werden. In allen Fällen hat der Besteller zuerst Nachbesserung zu verlangen. Für den Fall, dass die Nachbesserung fehlschlägt und >>rgk<< keine Ersatzlieferung anbietet, kann der Besteller Minderung verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Beanstandungen und Gewährleistungen:

Beanstandungen sind innerhalb von 2 Wochen seit Lieferung oder seit der Abnahme oder seit der Erkennbarkeit des Mangels schriftlich der Firma >>rgk<< gegenüber zu rügen. Für die Güte der verarbeiteten Materialien und für das gute Funktionieren der gelieferten Geräte übernimmt die Firma >>rgk<< die Gewähr derart, dass sie sich verpflichtet, alle nachgewiesenen Schäden und Mängel an den Geräten, die auf die Verwendung schlechten Materials oder nicht sachgemäße Ausführung zurückzuführen sind, nach Aufforderung kostenlos zu beseitigen. Die Garantie erstreckt sich nur auf solche Geräte, die von den Monteuren der Firma oder nach deren Weisung montiert wurden.

Eine über diese Leistungen hinausgehende Haftung für irgendwelche weitere unmittelbare oder mittelbare Schäden übernimmt die Firma >>rgk<< nicht.

Von der Gewähr ausgeschlossen sind Schäden, die auf Frost, mangelhafte Bauarbeit, ungenügende Schornsteinanlagen, natürlichen Verschleiß, Rost, chemische oder elektrische Einflüss, Anwendung roher Gewalt, unsachgemäße Bedienung  und/oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind.

Die Gewährleistung entfällt ganz , wenn bauseits ohne Genehmigung der Firma >>rgk<< Veränderungen oder Reparaturen an den Geräten vorgenommen worden sind.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tage der Lieferung. Sie beträgt 1 Jahr. Für elektrische Teile beträgt sie lediglich 6 Monate.

In allen Fällen hat der Besteller zuerst Nachbesserung zu verlangen. Für den Fall, dass die Nachbesserung fehlschlägt, und >>rgk<< keine Ersatzlieferung anbietet, kann der Besteller Minderung verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht berechtigt, die vereinbarten Zahlungen einzustellen oder zurückzuhalten bzw. mit Gegenleistungen aufzurechnen, soweit >>rgk<< kein grobes Verschulden trifft.

7. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, unbeschadet des Rechts auf Mängelrüge.  Zu allen genannten Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Nach Ablauf der oben genannten Frist ist die Firma >>rgk<< berechtigt, ohne weitere Mahnungen Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen , mindestens jedoch 8% zu verlangen.

Die Firma >>rgk<< vergütet bei Zahlungen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsausstellung 2% Skonto. Abweichende Zahlungsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von der Firma >>rgk<< in einer schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind. Erklärt sich die Firma >>rgk<< bereit, Wechsel anzunehmen, so darf die Laufeit des Wechsels 3 Monate nicht überschreiten. Diskont-, Wechselspesen und Steuern gehen zu Lasten des Bestellers. Die Annahme eines Wechsels erfolgt lediglich erfüllungshalber. KD-Rechnungen sind sofort rein netto zahlbar.

Ratenzahlungen:

Gewährt die Firma >>rgk<< schriftlich Ratenzahlungen, so gilt für diese folgendes: Die gesamten restlichen Raten werden zur Zahlung fältig, wenn

  1. Der Besteller mit einer Rate länger als 3 Wochen in Rückstand gerät.
  2. Der Besteller seine Zahlungen einstellt, gegen ihn das Vergleichsverfahren oder der Konkurs beantragt wird, oder sich seine Vermögensverhältnisse erheblich verschlechtert haben.
  3. Der Besteller gegen die ihm nach dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen in erheblicher Weise verstößt oder in Abnahmeverzug gerät – bei Abnahmeverzug wird der Besteller für den gesamten Kaufpreis vorleistungspflichtig.
  4. Der Besteller stirbt  und dessen Erben nicht ausdrücklich und schriftlich die dem Besteller obliegenden Verpflichtungen übernehmen.
  5. Sich herausstellt, dass von dem Besteller im Vertrag falsche Angaben gemacht worden sind.

Die Firma >>rgk<< ist in allen diesen Fällen berechtigt, die von ihr gelieferten Gegenstände vom Besteller herauszuverlangen. Der Besteller verpflichtet sich, die Gegenstände an die Firma >>rgk<< herauszugeben, und der Firma >>rgk<< die ihr zustehenden Ansprüche für Aufwendungen bei der Wegnahme zu ersetzen. Die Firma >>rgk<< ist berechtigt, für die Benutzung der Gegenstände einen Ausgleich und eine Wertminderung zu verlangen. Sie ist weiterhin berechtigt, die zurückgenommenen Gegenstände freihändig zu verkaufen und vom Besteller die Differenz zum vereinbarten Kaufpreis zu verlangen. Die Firma >>rgk<< ist in Falle des Annahme- oder Zahlungsverzuges  des Bestellers von einer Vorleistungspflicht befreit, gleichgültig, ob diese aus Gesetz oder Vertrag beruht.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, z.B. für Verpackung, Fracht, Transport usw. sowie des Preises für die Zubehör- und Ersatzteile und etwaiger Verzugszinsen, behält sich die Firma >>rgk<< das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor. Die gelieferten Gegenstände dürfen vor endgültiger Bezahlung ohne die Zustimmung der Firma >>rgk<< weder verpfändet noch sicherungsweise übereignet werden. Der Besteller hat Pfändungen der doch nicht bezahlten Gegenstände sofort unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls mitzuteilen. Kosten für die Intervention gehen zu Lasten des Bestellers.

Bei der Aufnahme der Forderung der Firma >>rgk<< in einer laufende Rechnung (Kontokorrent) bleibt der Eigentumsvorbehalt der Firma >>rgk<< bis zum endgültigen Ausgleich des Kontokorrents an allen innerhalb der Geschäftsverbindung gelieferten Gegenständen bestehen. Zahlungen werden stets ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Bestellers zur Begleichung des ältesten fälligen Schuldposten benutzt. Gegenlieferungen werden ohne besondere Mitteilung sofort nach Eingang aufgerechnet. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Rückstand, so ist die Firma >>rgk<< unbeschadet der Aufrechterhaltung des Vertrages berechtigt, die Gegenstände zurückzunehmen. Ist der Besteller ausnahmsweise zur Weiterveräußerung von bestimmten Gegenständen als Widerverkäufer berechtigt, so gilt im Falle des Weiterverkaufs die Kaufpreisforderung des Bestellers an den Drittschuldner bis zur Befriedigung der Firma >>rgk<< als an diese abgetreten. Der Besteller ist in diesem Falle verpflichtet , die Weiterveräußerung unaufgefordert der Firma >>rgk<< unter Angaben des Verkaufs- und Rechnungsdatums und der Anschrift seines Bestellers sofort mitzuteilen. Die Firma >>rgk<< kann die abgetretenen Forderungen jederzeit dem Drittschuldner gegenüber geltend machen. Die Einziehungskosten gehen zu Lasten des Bestellers.

  1. Mehrere Besteller haften als Gesamtschuldner, ebenso Ehegatten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Rottweil. Als Gerichtsstand werden die für Rottweil zuständigen Gerichte vereinbart. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen, sowie für Klagen aus dem Eigentumsvorbehalt der Firma >>rgk<<.

Für Nichtkaufleute gelten die vorstehenden Bestimmungen nur für das Mahnverfahren.

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